Rußpartikelfilter
Ein nachträglich eingebauter Rußpartikelfilter in ein älteres Diesel-Fahrzeug wird vom Staat mit 260,- € gefördert. Allerdings können nur Halter von Diesel-PKW die Förderung beantragen, deren Fahrzeug erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurde.
Rußpartikelfilter für leichte Nutzfahrzeuge
Halter von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen – wie etwa Transporter – können den Zuschuss beantragen, wenn ihr Fahrzeug erstmalig vor dem 17. Dezember 2009 zugelassen wurde. Die Förderung gibt es neben Autos und leichten Nutzfahrzeugen auch für Wohnmobile.
Welche Vorteile haben Diesel-Fahrer durch die Nachrüstung?
Die Filter verringern den Schadstoff-Ausstoß. Dieselfahrer können damit in Städte mit Umweltzonen fahren. Zudem steigt der Wiederverkaufswert nachgerüsteter Fahrzeuge.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Die Antragstellung läuft ausschließlich über ein Formular auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Das Formular muss nach dem Ausfüllen ausgedruckt und per Post unterschrieben an das Amt geschickt werden – inklusive einer Kopie des Fahrzeugscheins. In dem Fahrzeugschein muss bereits der Einbau des Filters vermerkt sein. Die Eintragung nimmt die zuständige Zulassungsbehörde bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Werkstatt vor. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.